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   BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81   

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https://dejure.org/1981,16998
BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,16998)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - 4 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,16998)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - 4 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,16998)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung durch das Verletzen eines anderen mit einem Messer während eines Kampfes - Möglichkeit des Vorliegens eines bedingten Tötungsvorsatzes bei einem Zweikampf unter Einsatz eines Messers

 
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  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81
    Wenn die Kammer "unter den gegebenen Umständen" trotz der sehr gefährlichen, mit Wucht geführten Stiche nicht auszuschließen vermochte, daß der Angeklagte sich "überhaupt keine Gedanken" darüber gemacht hat, daß er To. möglicherweise töten könnte (UA 10), so ist das eine mögliche, auch das Geschehen vor dem eigentlichen Zustechen umfassende tatrichterliche Wertung, die vom Revisionsgericht hinzunehmen ist (vgl. BGHSt 26, 56, 63) [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74].
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81
    Daraus folgt jedoch noch nicht, wie die Revision meint, daß die Strafkammer das Verhalten des Angeklagten vor dem Kampf außer acht gelassen und übersehen hat, daß ein bedingter Tötungsvorsatz beim Angeklagten möglicherweise bereits vorhanden gewesen sein könnte, als dieser sich zu dem äußerst gefährlichen Zweikampf unter Einsatz des Messers entschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 - bei Holtz MDR 1980, 812 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - 4 StR 210/81
    Daraus folgt jedoch noch nicht, wie die Revision meint, daß die Strafkammer das Verhalten des Angeklagten vor dem Kampf außer acht gelassen und übersehen hat, daß ein bedingter Tötungsvorsatz beim Angeklagten möglicherweise bereits vorhanden gewesen sein könnte, als dieser sich zu dem äußerst gefährlichen Zweikampf unter Einsatz des Messers entschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 - bei Holtz MDR 1980, 812 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
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